Auf der Welt gibt es über 160 offizielle Währungen. Der US-Dollar und der Euro dienen als internationale Leitwährungen. Seit 2009 gibt es jedoch eine neue, bessere Art von Währung. Diese basiert auf Mathematik statt auf politischer Vorgabe und hat die Kraft staatliches Geld überflüssig zu machen. Mit sogenannter kryptischer Währung sind schon einige Menschen Millionäre, ja sogar Milliardäre geworden. Wie die Gewinne versteuert werden müssen, sobald man seine Kryptowährung wieder veräußert, soll dieser Artikel nahe bringen.
Laut dem europäischen Gerichtshof werden auf kryptische Währungen keine Mehrwertsteuer erhoben. Dies bedeutet, dass virtuelles Geld nicht als Ware sondern als tatsächliches Geld anzuerkennen ist. Die Regierung in Berlin bezeichnet kryptisches Geld als eine Rechnungseinheit in Form von privaten Geld.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und OneCoin sind jedoch - da sie eine Rechnungseinheit darstellen - kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Rechnungseinheiten dienen als Kursbasis, bei Abwicklungen von Forderungen zwischen Partnern mit verschiedenen Währungen. Das bekannteste Beispiel dürfte die Rechnungseinheit EWE (ECU) sein, dies war der Vorgänger des Euros.
Die deutsche Bundesbank erkennt digitales Geld als ein "hoch Spekulatives Finanzinstrument" an. Fans von kryptischen Währungen haben daher einen Vorteil. Gewinne aus Spekulationsgeschäften, bei denen zwischen Ankauf und Verkauf, mehr als ein Jahr liegt sind komplett steuerfrei!
Wer sich also heute entscheidet eine Kryptowährung wie Bitcoin als Anlageprodukt zu verwenden, sollte ein Jahr lang mit dem Verkauf warten, um keine Steuern zahlen zu müssen. Kryptisches Geld ist also nicht nur wegen steuerlichen Aspekten eine hoch Interessante Anlagemöglichkeit.
Die Steuererklärung für OneCoin oder Bitcoin zu machen scheint sehr leicht zu sein.
Bei OneCoin können wir zurzeit (Stand März 2016) nur über die Firma OneLife unsere kryptischen Münzen erstellen. Der Vertrieb in Deutschland ist jedoch aktuell von der Bafin untersagt
Wer ein OneCoin-Paket für 3.000 Euro zum erschaffen von OneCoins kauft - oder sich Bitcoin, Ether oder einen anderen Altcoin zu diesen Preis zulegt - und nach einiger Zeit Coins im Wert von 12.000 Euro besitzt und diese vor einem Jahr Haltefrist veräußert, muss 9.000 Euro versteuern!
Die Freigrenze von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte ist hier jedoch zu beachten.
Alles was über dieser Freigrenze liegt, wird mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet.
Wer sich einen Mining-Pool einer anderen Kryptowährung anschließt, wird die Steuer wie im oberen Beispiel angegeben abwickeln können. Doch da Kyrptowährungen auch privat mit den eignen Computer gemined (erschaffen) werden können, ist hier - auch wenn es sich in Deutschland bei vielen Coins nicht mehr rentiert - eine besondere Regelung zu beachten.
Wer Bitcoins oder andere kryptische Währungen Zuhause mit seinem Computer selbst erstellt, erzielt dadurch Gewinne aus einem Gewerbebetrieb. Denn das Mining wird dann selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und mit einer Beteiligung am Wirtschaftsverkehr betrieben!
Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ist hier sinnvoll. - EÜR
In dieser Buchführung wird dann angegeben welche Kosten für Hardware, Software, Strom, Stellplatz, etc. nötig waren und die Anzahl der Coins die man letztendlich errechnet hat. Die Anzahl der erschaffenen Coins wird dann mit dem aktuellen Kurs multipliziert.
Sollten die Gewinne durch das Mining nicht als Gewinne aus einem Gewerbebetrieb betrachtet werden, sind diese trotzdem nicht steuerfrei.
Hier würden wahrscheinlich die Einkünfte aus sonstigen Leistungen, welche bis 256 Euro steuerfrei sind, als Regelung greifen. Auch hier wird dann mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet.
Da dies aber wahrscheinlich niemand mehr in Europa macht, da die Kosten zur Erstellung eigener Bitcoins zu Hause einfach zu hoch ist, greift die Regelung:
Das der Gewinn, also die Summe zwischen Anschaffungswert und Verkaufswert, mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist, sobald der Besitzer die kryptische Währung nicht länger als ein Jahr besessen hat.
Wer sich kryptisches Geld anschaffen will, und keine Steuern zahlen möchte, sollte seine Coins erst nach einen Jahr verkaufen!
Es scheint auch so, dass wenn man die Coins mit dem eigenen Computer errechnet es um einiges schwieriger ist die Steuererklärung zu erstellen. Im Gegensatz dazu ist es, wenn man sich einen Mining-Pool anschließt sehr einfach.
Ich rate allen interessierten welche dauerhaft Coins durch Mining erhalten möchten, sich einen Mining-Pool anzuschließen. Mit einen Mining-Pool hat man selbst keine Anschaffungs-, Wartungs- und Stromkosten zu zahlen. Hier wird die Steuerklärung wie bei einem Kauf abgewickelt, da nur eine einmalige Investition getätigt werden muss
Ob in naher Zukunft eine neue Steuerart für Kryptowährungen vom Ministerium in Kraft tritt oder ob eine solche Steuer geplant ist bzw. ob sich die Besteuerung verändert konnte ich nicht herausfinden. Im Steuerrecht sind keine Hinweise zur Besteuerung von Kryptowährungen. Sein Sie vorsichtig bei der Besteuerung und bei der Anwendung von Steuerarten.
Dieser Artikel wurde nicht von einen Steuerberater verfasst. Er erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern gibt die persönliche Meinung anhand von Recherchen wieder. Konsultieren Sie bei konkreten Rechts- und Steuerfragen ein Ministerium, Steuerberater oder Anwalt, der sich bereits mit kryptischen Geld auseinandergesetzt hat. Die steuerliche Behandlung von kryptischen Währungen ist für alle Beteiligten - sowohl Steuerzahler und Finanzbeamte - Neuland.
Über Kommentare und Feedback von Fachmännern und Menschen die bereits solch eine Steuererklärung abgewickelt haben würden wir uns sehr freuen. Zu empfehlen ist der Steuerberater Quermann
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Ralf Gschwander
Florian Pürner
mit dem Dealshaker kann man ja vorher schon seine OneCoins als Geldmittel verwenden. Aber Geld ist in jedem Fall immer eine Sache für den Steuerberater. Klar gibt es Freigrenzen aber das sollte man mit seinem Steuerberater klären.
Wim Nieuwenhuis
Florian Pürner
darum muss sich dein Steuerberater kümmern das lässt sich pauschal leider nicht beantoworten.
Dannyjae
Florian Pürner
wir sind leider keine Steuerbearter am in diesem Fall ist es wahrscheinlich ein Return on Capital also eine Verzinsung. Bitte mit dem Steuerberater darüber sprechen.
LG
Dieter
DIeter
Ich verwende daher den Online-Cointracker und lasse die Daten automatisch per täglichem Import transferieren.
Dieser erstellt mir auch einen Steuerreport bei dem die Steuerlast ersichtlich ist.
Ralf Gschwander
Vielen Dank
Florian Pürner
OneCoin ist keine öffentlich gelistete Kryptowährung und ich schätze mal dass genau deshalb die Jungs und Mädls von CoinTracking OneCoin nicht auf dem Schirm haben. Es gibt weit über 2.000 verschiedener Blockchain Projekt und nur die mit dem größten Handelsvolumen werden wohl auf CoinTracking zu finden sein. OneCoin kann noch nicht gehandelt werden von daher gibt es auch kein Tradingvolumen.
Liebe Grüße
Mirko
soweit ich weiß stimmt es nicht, dass man einen Freibetrag von 600 € hat. Bei den 600 € handelt es sich um eine FreiGRENZE. D.h. sobald man 601 € Gewinn gemacht hat muss man die vollen 601 € versteuern.
Nachzulesen u.a. hier: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/bitcoin-ethereum-co-so-versteuern-sie-kryptowaehrungen.html
Leo
Du bietest sehr viele Mehrwerte damit!
Wir versuchen auch mit https://blockchain-hero.com/ denselben Weg wie du zu gehen :-)
Liebe Grüße
Leo
Dieter Wollenberg
MfG
Dieter
Was denkst du?